Ein Coaching richtet sich an gesunde Menschen, d.h. wir sind nicht heilend tätig. Wir geben seriöserweise kein Heilversprechen und
garantieren keine Besserung eines mentalen Zu-stands. Die von uns angebotenen Coaching-Leistungen sind nicht-medizinisch und dienen nicht der Behandlung,
Therapie oder Heilung von Erkrankungen.
Beeinträchtigungen mit Krankheitswert dürfen in Deutschland nur von Ärzten und Therapeuten mit Heilerlaubnis behandelt werden. Ein Coaching hingegen
dient der Krankheitsvermeidung. Nachfolghend einige weitergehende Informationen zum Coaching:
-
Im Coaching sind Sie ein gesunder Klient:in, es gibt keine "Pille auf Rezept." Das bedeutet auch, dass Sie
etwas verändern wollen und sich aktiv einbringen.
-
In Deutschland warten Menschen bis zu 9 Monate auf einen Psychotherapie-Platz, um z.B. Ängste, Depression oder Burnout behandeln zu lassen. Beim
Coaching hingegen gibt es kaum Wartezeiten. Als ausgebildeter Psychologische Berater bieten wir Ihnen an, Sie während der Wartezeit zu begleiten. Sitzungen können wir
individuell auf Ihr Anliegen abstimmen, da wir unabhängig von Krankenkassen arbeiten, die nur bestimmte Leistungen anerkennen.
-
Wenn persönliche Probleme zu einer Krankheit führen, erstattet die Krankenkasse die Leistungen eines Arztes, Psychotherapeuten oder Heilpraktikers, jedoch immer
nur Höchstsätze. Sie zahlen dann noch die Differenz sowie Leistungen, die die Kranken-kasse nicht übernimmt.
-
Sobald Sie psychotherapeutische Hilfe über Ihre Krankenkasse abrechnen, werden beim Abschluss z.B. von Lebens-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Risikozuschläge erhoben oder ein Vertrag kommt gar nicht mehr zustande. Falls Sie dies verschweigen, kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend für unwirksam erklären und
den Versicherungsschutz versagen. Dieses Risiko besteht bei einem Coaching nicht, denn hier sind Sie nicht krank.
-
Das Coaching-Honorar ist für Selbständige als Betriebsausgabe, für Arbeitnehmer als Werbungskosten und für soziale Fachkräfte/Lehrberufe als Supervision
steuerlich absetzbar.
Was Sie zum Ablauf einer Coach-Sitzung wissen sollten:
-
Grundlage für das Erstgespräch ist ein Fragebogen, den wir Ihnen vorab
zusenden.
-
Das Coaching kann jederzeit beendet werden.
-
Zur voraussichtlichen Anzahl der Sitzungen können wir am Ende des Erstgesprächs eine Indikation abgeben.
-
Die Ergebnisse aus Coaching-Sitzungen sollten im zeitlichen Abstand
aufgearbeitet bzw. vertieft werden. Angebote "Geheilt nach einer Sitzung" sind unseriös.
Unsere Coaching-Leistungen erbringen wir in einer privaten Bestellpraxis oder online. Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Sitzung. Für Absagen weniger als 2 Tage vor
dem Termin wird das halbe Honorar in Rechnung gestellt, bei Absagen von weniger als 1 Tag oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig, da der Termin nicht erneut vergeben werden kann.
Das Honorar für die Sitzung ist im voraus (Überweisung) oder vor Ort in bar zu bezahlen.
Geprägt durch Bilder aus den Medien über Showhypnose, bei denen Menschen scheinbar willenlos alles tun, bestehen Vorbehalte gegenüber Methoden, die
sich die Kraft der eigenen Gedanken zunutze machen. Die Anwendung von Mentaltechniken im Coaching ist jedoch völlig unbedenklich:
-
Es handelt sich nicht um "esoterischen Hokuspokus"; Mentaltechniken sind u.a. im Leistungssport gängige Praxis.
-
All dies funktioniert nur, wenn Sie sich darauf einlassen. Sie werden nicht gegen Ihren Willen manipuliert und bleiben nicht "darin hängen".
-
Die erreichte Entspannung ist ein Zustand vergleichbar mit der Phase kurz vor dem Einschlafen. Hier ist man besonders empfänglich für Verhaltensänderungen. Dies
kann man gezielt herbeiführen und sich im Coaching im Sinne des Klienten zunutze machen.
Nicht durchzuführen sind Methoden des
Mentaltrainings:
-
bei Personen mit Essstörungen und/oder Magersucht mit psychischem oder medizinischen Krankheitsbefund
-
bei schwer herzkranken Personen oder nach gerade überstandenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
-
bei schweren Psychosen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen
-
bei Thrombosen
-
bei Epilepsie oder schwerem Asthma
-
während der Schwangerschaft
-
bei Kindern & Jugendlichen unter 18 Jahren, sofern keine Einverständniserklärung beider Elternteile vorliegt
-
unmittelbar vor oder beim Fahren eines Fahrzeuges oder Betätigen von Maschinen